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   BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97   

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https://dejure.org/1997,3914
BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97 (https://dejure.org/1997,3914)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1997 - 4 StR 538/97 (https://dejure.org/1997,3914)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97 (https://dejure.org/1997,3914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geringfügigkeit der Beute bei schwerer räuberischer Erpressung - Strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens eines finanziellen Schadens - Strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses - Auswirkungen einer fehlerhaften Berechnung der Blutalkoholkonzentration - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StGB § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97
    Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück, da sie nur noch einen erwachsenen Angeklagten betrifft (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97
    Darüber hinaus kann der Senat - da die Tatzeit der der Verurteilung vom 7. Mai 1997 zugrundeliegenden Straftat nicht mitgeteilt wird - auch nicht nachvollziehen, ob die zeitlichen Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung vorlagen oder ob eine solche unter Umständen durch eine Zäsurwirkung nicht einbezogener früherer Urteile aus den Jahren 1993 und 1994 ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 35, 243).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97
    Werden Strafen aus einer früheren Verurteilung gemäß § 55 StGB einbezogen, so sind die jeweils verhängten Einzelstrafen konkret zu benennen (vgl. BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1 = NStZ 1987, 183).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97

    Erfordernis der Benennung aller Einzelstrafen in den Urteilsgründen im Falle der

    Auszug aus BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97
    Der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe entzieht sich somit mangels ausreichender Begründung der revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. Senatsurteil vom 13. November 1997 - 4 StR 417/97).
  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 89/96

    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erforderlichkeit

    Auszug aus BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97
    Dieser Umstand ist auch dann strafmildernd zu berücksichtigen, wenn die Beute durch die Polizei sichergestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 3. April 1996 - 2 StR 89/96).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Die gegen den Angeklagten Ak. verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil es das Landgericht unterlassen hat, die gemäß § 55 Abs. 1 StGB in die Gesamtstrafe einbezogenen Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Dezember 2009 mitzuteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - 3 StR 530/86, BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; vom 20. November 1997 - 4 StR 538/97, NStZ-RR 1998, 103; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

    Ausgehend von den oben genannten Werten ergibt sich demnach im Wege der Rückrechnung unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o und eines (einmaligen) Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 103; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 20 StGB Rn. 13) eine tatzeitliche Blutalkoholkonzentration des Angeklagten von 2, 84 %o bzw. 2,88 %o, wobei im Rahmen der Prüfung der Schuldfähigkeit hier zugunsten des Angeklagten von dem höheren Wert auszugehen ist.
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